AGB Bootsvermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bootsvermietung
Ausgeführt durch:
Im Schilf AG, im Auftrag der
Stadt Uster, Liegenschaften, Freiestrasse 2, 8610 Uster
(nachfolgend „Vermieter“ genannt)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Boote, Zubehör und Zusatzleistungen zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) in der Schweiz. Mit Abschluss der Online-Buchung und/oder der Inbetriebnahme des Mietobjekts erkennt der Mieter diese AGB verbindlich an.
2. Leistungen, Mietzeit und Preise
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Boot für die vereinbarte Mietdauer in betriebsbereitem, sicherem Zustand zu überlassen. Die angegebenen Mietpreise verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders ausgewiesen.
Schwimmwesten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden mit CHF 5.00 pro Stück verrechnet.
Alle Personen an Bord sind verpflichtet, während der gesamten Mietdauer eine Schwimmweste zu tragen. Der Mieter ist der verantwortliche Schiffsführer und trägt während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für die Sicherheit der Passagiere und des Mietobjekts. Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer werden anteilig nachverrechnet und sind innert 14 Tagen zu begleichen.
3. Buchung, Zahlung und Stornierung
Buchungen erfolgen ausschliesslich über die Website der Im Schilf AG (www.schilf.ch) und sind erst nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Zahlungen sind ausschliesslich online über die angebotenen Zahlungsmittel möglich; Bar- oder Kartenzahlungen vor Ort im Restaurant Schilf, www.schilf.ch sind ausgeschlossen. Bei wetterbedingter Unmöglichkeit der Nutzung (z. B. Sturmwarnung oder Sperrung des Sees) kann der Vermieter eine Umbuchung oder Rückerstattung anbieten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
4. Kaution und Haftung des Mieters
Eine Kaution wird nicht physisch erhoben; die hinterlegte Zahlungsart berechtigt den Vermieter jedoch, Schäden oder Nachforderungen direkt über das genutzte Zahlungsmittel geltend zu machen. Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer verursachten Schäden, sofern diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Bei grober Fahrlässigkeit, unsachgemässer Nutzung oder Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten haftet der Mieter vollumfänglich. Das Boot ist mit einem amtlichen Kontrollschild des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich zugelassen; es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG).
Siehe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/725_724_724/de
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und das Zubehör mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und alle geltenden Vorschriften der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) sowie die Weisungen der Schifffahrtsgesellschaft Greifensee zu beachten. Der Schiffsführer muss über die erforderliche Fahrberechtigung verfügen. Im Schadensfall ist der Vermieter und die Wasserschutzpolizei umgehend zu benachrichtigen. Der Mieter hat eine Unfallskizze anzufertigen sowie Personalien von Beteiligten und Zeugen festzuhalten. Zahlungs- oder Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten sind unzulässig und für den Vermieter nicht verbindlich.
6. Übergabe und Rückgabe
Das Boot wird bei Übergabe gemeinsam überprüft. Festgestellte Mängel sind vor Fahrtantritt zu melden. Das Boot ist in sauberem, ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene Stunde eine Zusatzgebühr gemäss Preisliste erhoben.
7. Wetter, höhere Gewalt und Unverfügbarkeit
Bei Sturmwarnung, Unwetter oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen kann der Vermieter die Nutzung untersagen. Bei technischer Unverfügbarkeit (z. B. Defekt) kann der Vermieter ein Ersatzboot zur Verfügung stellen oder den Mietpreis anteilig rückerstatten. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8. Versicherung
Die Boote sind haftpflichtversichert gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Nutzung, Kollisionen durch grobe Fahrlässigkeit oder Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Solche Schäden sind vom Mieter selbst zu tragen.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Mietverhältnisses und gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 8610 Uster, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung.